A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Philipp FischerA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt weiterhin blockiert. Rechtliche Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verzögern das Projekt seit Jahren. Eine für nächsten Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Der BUND hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht gab den Umweltschützern zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch gilt der Status des südlichen Abschnitts auf der Website der Autobahn GmbH weiterhin als „nicht vollziehbar“.
2024 reichte der BUND eine weitere Klage ein. Eine mündliche Verhandlung, die ursprünglich für den 13. Mai angesetzt war, wurde auf den 23. Juni verschoben. Die fertige A39 soll einmal Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und schließlich in die A7 münden. Die Strecke führt von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn und umfasst auch die neue Rastanlage Tappenbecker Moor zwischen Weyhausen und Ehra.
Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte das rechtliche Bauhindernis aus dem Weg räumen. Bei einer Genehmigung könnten die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen. Das Urteil wird die Zukunft des seit langem verzögerten A39-Ausbaus maßgeblich prägen.






