AfD in Niedersachsen bleibt unter Beobachtung wegen Verfassungsfeindlichkeit
Sebastian FischerAfD in Niedersachsen bleibt unter Beobachtung wegen Verfassungsfeindlichkeit
Ein deutsches Gericht hat eine Entscheidung bestätigt, wonach der Landesverband Niedersachsen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als „beobachtungsrelevantes Prüfobjekt“ eingestuft wird. Das Urteil bestätigt frühere Bedenken hinsichtlich mutmaßlicher Versuche der Gruppe, das demokratische System des Landes zu untergraben.
Bereits im Mai 2022 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den niedersächsischen AfD-Landesverband als „Prüffall“ eingestuft. Im Februar 2026 verschärfte die Behörde diese Einordnung schließlich zur Kategorie „beobachtungsrelevantes Prüfobjekt“.
Das Gericht stützte sein Urteil auf einen 212-seitigen Bericht, in dem verfassungsfeindliche Aktivitäten des Verbandes dokumentiert wurden – gestützt auf öffentlich zugängliches Material. Darin werden „ausreichende Tatsachen“ genannt, die auf Versuche hindeuten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu schwächen. Zudem verwies das Gericht auf Belege für Agitation gegen grundlegende Prinzipien wie die Menschenwürde und die demokratische Herrschaftsform.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD behält das Recht, gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Berufung einzulegen. Die Einstufung bleibt vorerst bestehen, sofern sie nicht im Berufungsverfahren aufgehoben wird.






