Autor entgeht knapp Verurteilung nach rassistischer Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Tobias NeumannAutor entgeht knapp Verurteilung nach rassistischer Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Ein Autor ist nur knapp einer Verurteilung entgangen, nachdem er einen CDU-Politiker 2020 auf Twitter als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Der Fall, der vor vier Jahren begann, endete zwar mit einem Freispruch – doch erst nach einem zermürbenden Rechtsstreit. Die Affäre hat die Debatte um den umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs in Deutschland neu entfacht.
Die Probleme begannen, als der Schriftsteller den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor in einem Tweet beleidigte. Der Beitrag blieb zunächst unbemerkt – bis die Behörden ihn 2023 im Rahmen einer Ermittlung wegen eines anderen Tweets entdeckten. Diese zweite Äußerung, in der ein AfD-Politiker als „Nazi“ bezeichnet worden war, führte zwar zu keinen Anklagen, lenkte die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft aber auf den älteren Amthor-Kommentar.
Der Staat verfolgte den Fall nach § 188 StGB, einem Gesetz, das Politiker vor übler Nachrede schützen soll. Diese Vorschrift sieht schärfere Strafen vor als das allgemeine Beleidigungrecht und verjährt erst nach fünf Jahren. Die Anklage argumentierte, die Äußerung des Autors habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.
Zunächst erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein in Deutschland gängiges Verfahren, mit dem über die Hälfte aller Strafsachen ohne Gerichtsverhandlung erledigt wird. Der Autor legte jedoch Widerspruch ein, und das Gericht entschied schließlich zu seinen Gunsten. Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass die meisten Menschen nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren.
Erst kürzlich hatte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit den Paragrafen 188 scharf kritisiert, weil er die freie Rede einschränke. Der Autor fordert nun die Abschaffung des Gesetzes, das er als „fehlerhaft“ bezeichnet – mit dem Risiko, die Feindseligkeit gegenüber Politikern weiter anzuheizen. Wäre der Strafbefehl nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten worden, wäre das Urteil rechtskräftig geworden.
Der Fall endete zwar ohne Verurteilung, doch der Autor bleibt besorgt über die weiteren Auswirkungen von § 188 StGB. Er argumentiert, das Gesetz treffe vor allem normale Bürger, die sich lange juristische Auseinandersetzungen nicht leisten können. Die Kritik der UN verstärkt die Forderungen nach einer Reform – während die Debatte über Meinungsfreiheit und den Schutz von Politikern weitergeht.






