Bebauungsplan "Im Fuchsfeld": Nur zwei Wochen für Bürger-Stellungnahmen
Sebastian FischerBebauungsplan "Im Fuchsfeld": Nur zwei Wochen für Bürger-Stellungnahmen
Überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/41 "Im Fuchsfeld" zur öffentlichen Beteiligung veröffentlicht
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/41 mit dem Titel "Im Fuchsfeld" ist nun für die öffentliche Konsultation freigegeben. Der Plan betrifft den Stadtteil Berenbostel und steht vom 30. März bis zum 14. April 2026 zur Stellungnahme bereit. Die zuständigen Behörden haben die übliche Frist für die Prüfung auf lediglich zwei Wochen verkürzt.
Die Aktualisierung des Entwurfs erfolgt auf Grundlage von Änderungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Überarbeitung umfasst geänderte sowie neu aufgenommene Abschnitte, die im Mittelpunkt dieser Anhörung stehen. Bürgerinnen, Bürger und Beteiligte werden gebeten, ausschließlich zu den aktualisierten Teilen Stellung zu nehmen.
Das Verfahren wird gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Normalerweise dauern öffentliche Beteiligungsverfahren länger, doch diesmal wurde die Abgabefrist für Stellungnahmen verkürzt. Alle Rückmeldungen müssen bis zum 14. April 2026 eingereicht werden.
Durch die verkürzte Frist bleibt den Anwohnerinnen und Anwohnern nur bis zum 14. April Zeit, den Entwurf zu prüfen und Feedback zu geben. Berücksichtigt werden nur Kommentare zu den geänderten oder neu hinzugefügten Abschnitten. Die endgültige Fassung des Plans wird die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen einbeziehen.






