Betrügerische Bußgeld-Forderungen: Solaranlagen-Besitzer im Visier falscher Bundesnetzagentur-Briefe
Lotta BrandtBetrügerische Bußgeld-Forderungen: Solaranlagen-Besitzer im Visier falscher Bundesnetzagentur-Briefe
Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen nach Bußgeldern für nicht angemeldete Anlagen. Die Masche nutzt Ängste vor rechtlichen Pflichten aus – Kriminelle geben sich dabei als die Bundesnetzagentur aus. Empfänger werden aufgefordert, die gefälschten Schreiben zu ignorieren und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Die Bundesnetzagentur hat vor Briefen gewarnt, die fälschlich in ihrem Namen verschickt werden. Darin wird den Besitzern von Solaranlagen vorgeworfen, ihre Anlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Gefordert wird ein „Bußgeld“ in Höhe von 41,60 Euro – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine Strafe von 208 Euro.
Die gefälschten Schreiben verlangen zudem eine sofortige Registrierung der Anlage sowie die Abgabe eines jährlichen EEG-Berichts. Die Behörde weist jedoch auf mehrere Ungereimtheiten hin: Absenderangaben, Telefonnummern und E-Mail-Adressen seien falsch.
Laut deutschem Recht müssen Besitzer von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden. Zudem ist einmal jährlich die Zählerstandsmeldung erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass keine Bußgelder per unaufgefordertem Schreiben erhoben werden.
Betroffene sollten die Zahlungsaufforderungen ignorieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die eigentliche Registrierung und Meldung muss weiterhin über die offiziellen Kanäle erfolgen. Die Betrüger nutzen die gesetzlichen Pflichten gezielt aus, um ahnungslose Solaranlagen-Besitzer zu täuschen.






