BGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Wie viel Offenlegung ist Pflicht?
Sebastian FischerBGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Wie viel Offenlegung ist Pflicht?
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird derzeit ein Rechtsstreit verhandelt, der klären soll, wie viel Transparenz die Schufa über ihr Bonitätsbewertungssystem offenlegen muss. Fünf Kläger werfen dem Unternehmen vor, die aktuellen Angaben zur Berechnung der Schufa-Scores seien zu vage.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen betont, dass dieses Modell bereits jetzt die künftigen Transparenzanforderungen erfülle und sogar übertreffe.
Die Kläger bestehen jedoch darauf, detailliertere Einblicke in die Berechnungslogik ihrer Scores zu erhalten. Die Schufa hält dagegen, dass ihre Offenlegungen bereits den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der aktuelle Detaillierungsgrad rechtlich ausreicht.
Ab November 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen für Scoring-Systeme, die die Transparenzanforderungen weiter verschärfen. Die Schufa plant, ihr älteres, komplexeres Modell bis Ende 2028 vollständig zu ersetzen.
Die Entscheidung des BGH wird die Transparenzpflichten bei automatisierten Bonitätsbewertungen im Rahmen der DSGVO konkretisieren. Sie könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie zukünftige datengetriebene Systeme in verschiedenen Branchen funktionieren. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Verfahren im Zusammenhang mit algorithmischen Entscheidungsprozessen werden.






