Bremen prüft "goldene Händedrücke" für entlassene Staatsräte – Vorwürfe des Regelmissbrauchs
Sebastian FischerBremen prüft "goldene Händedrücke" für entlassene Staatsräte – Vorwürfe des Regelmissbrauchs
Ein Untersuchungsausschuss der Bremer Bürgerschaft prüft die Entlassung von Staatsräten in den vergangenen elf Jahren. Die Ermittlungen begannen im November 2025, nachdem Bedenken wegen eines möglichen Missbrauchs von Vorruestandregelungen aufkamen. Kritiker werfen der Regierung vor, abtretenden Beamten „goldene Händedrücke“ gewährt zu haben.
Der Ausschuss wurde eingerichtet, um die Umstände der Abberufungen zu untersuchen. Ein Fall, der besonders unter die Lupe genommen wird, betrifft Regine Komoss. Sie wurde im März 2022 nach nur einem Monat als Staatsrätin in der Bildungsbehörde in den Vorruestand versetzt. Politische Beamte in Deutschland können zwar ohne Angabe von Gründen entlassen werden, erhalten jedoch oft großzügige Abfindungs- oder Vorruestandsregelungen.
Im September 2025 wurden fünf Nachrichten aus einem Signal-Gruppenchat zwischen Irene Strebl und Jan Fries, beide aus der Umweltbehörde, gelöscht. Die Gruppenchat-Funktion von Signal erlaubt das Löschen von Nachrichten für alle Teilnehmer nur innerhalb von 24 Stunden nach dem Versand, weshalb die Löschung allein noch keinen Fehlverhaltensbeweis darstellt. Dennoch reichte Tobias Hentze, Geschäftsführer der CDU, im Herbst 2025 einen anonymen Hinweis bei der Staatsanwaltschaft ein. Darin behauptete er, dass in zwei Behörden E-Mails in Zusammenhang mit den Staatsräten gelöscht worden seien.
Der Ausschuss ist befugt, alle relevanten Unterlagen anzufordern, doch in mindestens einem Fall verweigerte der Senat die Herausgabe. Mitarbeiter der Finanzbehörde hatten zuvor Bedenken gegen die Gewährung einer Versetzungsgarantie für Komoss geäußert und ihren Widerspruch offiziell dokumentiert. Am Dienstag kam der Ausschuss erneut zusammen, um über Beamtenrecht und die Berichterstattung zu seinen Erkenntnissen zu beraten.
Die Untersuchungen konzentrieren sich weiterhin darauf, ob bei den Entlassungen die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten wurden. Das Recht des Ausschusses auf Akteneinsicht bleibt ein zentraler Streitpunkt – bereits in einem Fall wurde die Kooperation verweigert. Ziel der Ermittlungen ist es, die Handhabung der Vorruestandsregelungen sowie den Umgang mit den dazugehörigen Kommunikationen aufzuklären.






