Deutschland vereinfacht Anerkennung für ausländische Apotheker:innen gegen Fachkräftemangel
Tobias NeumannDeutschland vereinfacht Anerkennung für ausländische Apotheker:innen gegen Fachkräftemangel
Deutschland beschleunigt die Anerkennung ausländischer Pharmazeut:innen. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das bürokratische Hürden für Fachkräfte abgebaut, die außerhalb der EU und des EWR ausgebildet wurden. Die Reform soll dem wachsenden Fachkräftemangel in der Apothekenbranche entgegenwirken.
Nach den neuen Regelungen ersetzen direkte Kompetenzprüfungen die bisher langwierigen dokumentenbasierten Überprüfungen von Abschlüssen aus Drittstaaten. Damit entfallen bürokratische Hindernisse, die ausländische Apotheker:innen bisher am schnellen Berufseinstieg in Deutschland gehindert haben. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Neuerung als notwendigen Schritt, um den Personalmangel zu bekämpfen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, wo voraussichtlich bereits im Mai abgestimmt wird. Bei Zustimmung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Zudem sind Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker:innen erforderlich, um sie an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen.
BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass Deutschland in den kommenden Jahren mit einem Mangel von mehreren tausend Apotheker:innen rechnen müsse. Das neue System soll es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, diese Lücken zu schließen.
Die Reform vereinfacht das Anerkennungverfahren für nicht-europäische Pharmazeut:innen, indem sie Papierkram durch praktische Kompetenzprüfungen ersetzt. Sobald das Gesetz umgesetzt ist, können Apotheken in ganz Deutschland schneller Fachkräfte einstellen. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates steht als letzter Schritt vor der Verabschiedung noch aus.






