EU-Käufer zahlen ab Juli mehr für Bestellungen aus Drittländern
EU-Onlinekäufer müssen sich auf höhere Kosten bei Bestellungen aus Drittländern einstellen
Ab dem 1. Juli 2023 werden Einkäufe aus Ländern außerhalb der EU für Verbraucher in der Union teurer. Neue Vorschriften sehen vor, dass Bestellungen aus Drittstaaten mit zusätzlichen Gebühren und Steuern belastet werden – insbesondere bei günstigen Artikeln.
Bisher sind Lieferungen innerhalb der EU größtenteils steuerfrei, mit Ausnahmen wie Kaffee, Alkohol und Tabak. Künftig fallen jedoch auch auf Sendungen von Nicht-EU-Händlern mit einem Wert unter 150 Euro pauschale Zollgebühren von 3 Euro pro Produktkategorie an, zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer. Dadurch könnten sich vermeintliche Schnäppchen deutlich verteuern.
Doch die Änderungen sind damit nicht abgeschlossen: Ab dem 1. November 2026 wird eine weitere Zollabgabe für Sendungen unter 150 Euro eingeführt, deren genaue Höhe die Europäische Kommission noch festlegen muss. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis alle EU-Länder in der Lage sind, eingehende Sendungen vollständig zu kontrollieren und abzufertigen – was voraussichtlich erst ab 2028 der Fall sein wird.
Verbraucher sollten vor dem Kauf die rechtlichen Hinweise und Versandbedingungen des Händlers prüfen, um zu klären, wo der Verkäufer ansässig ist und ob zusätzliche Kosten anfallen. Bestellungen bei Nicht-EU-Händlern bergen zudem Risiken: Verbraucherrechte wie Rückgabe, Erstattung oder Garantieansprüche lassen sich oft nur schwer durchsetzen.
Die neuen Regeln führen zu höheren Preisen für EU-Kunden, die bei Händlern außerhalb des Binnenmarkts einkaufen. Günstige Artikel könnten durch die Zusatzkosten unattraktiv werden. Bis 2028 bleiben diese Maßnahmen in Kraft und wirken sich sowohl auf die Preise als auch auf die Verbraucherrechte bei Bestellungen aus Drittländern aus.






