FC Alemannia 1916 sichert sich 10 weitere Jahre Erbbaurecht für Sportstätte
Tobias NeumannFC Alemannia 1916 sichert sich 10 weitere Jahre Erbbaurecht für Sportstätte
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung des Erbbaurechts
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine Verlängerung seines Erbbaurechts gesichert. Der Stadtrat stimmte dem Vorhaben zu und gewährt dem Club damit ein weiteres Jahrzehnt Planungssicherheit. Die Entscheidung stärkt die anstehenden Sanierungsprojekte des Vereins sowie seine finanzielle Stabilität.
Das ursprüngliche Erbbaurecht war am 27. Januar 1982 erteilt worden und sollte ursprünglich am 19. April 2042 auslaufen. Der Verein beantragte eine Verlängerung bis zum 19. April 2052, um langfristige Sicherheit für künftige Vorhaben zu gewährleisten. Der Stadtrat stimmte unter denselben Bedingungen zu und beließ den jährlichen Erbbauzins bei 2.937,73 Euro.
Die Gesamtkosten für den Erbbauzins über den verlängerten Zeitraum belaufen sich auf 29.377,30 Euro. Dieser Betrag liegt unter der im Jahr 2006 vom Rat festgelegten Grenze von 125.000 Euro, sodass keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind. Ein langfristiger Vertrag ist für den Verein entscheidend, um öffentliche Fördermittel für die geplanten Sanierungen beantragen zu können.
Obwohl der Stadtrat grünes Licht gegeben hat, behält er die endgültige Entscheidungsgewalt über den Abschluss der Landvereinbarung. Die Verlängerung verschafft dem Verein den notwendigen zeitlichen Rahmen, um seine Projekte voranzutreiben.
Die verlängerte Vereinbarung ermöglicht es FC Alemannia, die Sanierungspläne ohne Unsicherheiten umzusetzen. Der Verein erfüllt nun die Voraussetzungen für die Beantragung öffentlicher Fördermittel. Zudem bleiben die bestehenden finanziellen Konditionen für das nächste Jahrzehnt unverändert.






