Freispruch für Blogger Jonas Müller nach monatelangen Ermittlungen wegen übler Nachrede
Lotta BrandtFreispruch für Blogger Jonas Müller nach monatelangen Ermittlungen wegen übler Nachrede
Jonas Müller, Betreiber des "ÖRR-Blogs", ist von dem Vorwurf der üblen Nachrede in Zusammenhang mit seinen Beiträgen über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren ein und beendete damit monatelange Ermittlungen, die Müller als emotional belastend beschrieb.
Die Vorwürfe gingen auf zwei Posts auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen Müller Dipamas Aktivitäten in sozialen Medien sowie dessen Flüchtlingsstatus thematisierte. Müller betonte stets, seine Äußerungen seien sachlich korrekt und nicht beleidigend gemeint gewesen.
Die Ermittlungen begannen Mitte März, nachdem Müller einen offiziellen Brief erhalten hatte, in dem ihm "angeblich rassistische Äußerungen" in seinem Blog vorgeworfen wurden. Er kritisierte, dass solche Verfahren für Beschuldigte – insbesondere kleinere Medien – eine enorme Belastung darstellten, da die Abwehr unbegündeter Vorwürfe oft mit hohen Kosten verbunden sei.
Im ersten umstrittenen Beitrag ging es um eine Instagram-Interaktion Dipamas. Müller bezog sich dabei auf einen inzwischen bearbeiteten Kommentar, in dem ursprünglich weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Der zweite Beitrag hinterfragte, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um dort ein Mausoleum zu eröffnen.
Müller wies die Darstellung zurück, es handle sich um einen Angriff auf seine Medienkritik. Stattdessen vermutete er, dass Dipamas Vorgehen auf persönliche Motive zurückginge. Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zeigte sich Müller erleichtert und nannte eine mögliche Verurteilung wegen wahrheitsgemäßer Aussagen "ungerecht".
Mit der Entscheidung entfallen für Müller rechtliche Konsequenzen für seine Beiträge. Er hatte durchgehend betont, dass seine Aussagen auf Fakten beruhten und nicht ehrverletzend seien. Die Einstellung des Verfahrens beendet die Drohung von Prozesskosten und weiterer Belastung für den Blogger.






