Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Tobias NeumannGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen um unbelegte #MeToo-Vorwürfe. Der Fall hatte Aufmerksamkeit erregt, nachdem Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Wiederwahl verloren hatte und später aus dem Parlament ausschied.
Der Streit begann, als Schedlich in einer eidesstattlichen Erklärung für den Rundfunksender RBB Vorwürfe gegen Gelbhaar erhob. Viele der #MeToo-Behauptungen stellten sich später als haltlos heraus, woraufhin der RBB eine Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied nun, dass Schedlich bestimmte ihrer Aussagen wiederholen darf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich in Teilen des Falls um widersprüchliche Schilderungen handele, nicht um klares Fehlverhalten. Dennoch kostete die Affäre Gelbhaar seine Nominierung für die Bundestagswahl 2025.
Gelbhaar schied Anfang 2025 aus dem Parlament aus und beendete damit seine politische Karriere nach dem Skandal. Das Gerichtsurteil stellt seine Position nicht wieder her, klärt aber, welche Aussagen Schedlich rechtlich wiederholen darf.
Die Entscheidung bestätigt Schedlichs Recht, bestimmte Behauptungen zu wiederholen – auch wenn sich frühere Vorwürfe als unbegründet herausstellten. Gelbhaar bleibt außerhalb des Parlaments, nachdem er durch die Kontroverse sein Mandat verloren hatte. Der Fall zeigt die rechtlichen Komplexitäten von Streitfällen auf, in denen persönliche Aussagen einander widersprechen.






