Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um EWP-Entscheidungen
Tobias NeumannGericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um EWP-Entscheidungen
Rechtlicher Streit um Entscheidungsbefugnisse bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) nimmt entscheidende Wendung
Im Rechtsstreit um die Entscheidungsgewalt bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat es eine bedeutende Entwicklung gegeben. Das Landgericht Potsdam deutete an, dass die Klage des Minderheitsaktionärs Edis voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Mitbestimmungsrechte – dabei erhielt der Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam Rückendeckung vonseiten der Justiz.
Laut dem vorsitzenden Richter sollten grundlegende Unternehmensentscheidungen der Aktionärsmehrheit und der Risikoverteilung folgen. Dem Gericht zufolge obliege die primäre Entscheidungshoheit der Gesellschafterversammlung – nicht dem Aufsichtsrat, dessen Rolle vielmehr als beratend und kontrollierend einzustufen sei.
Edis, das als Minderheitsgesellschafter an der EWP beteiligt ist, argumentierte, die Satzung des Unternehmens sehe bereits eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats vor, um kleinere Anteilseigner zu schützen. Zudem warf das Unternehmen der EWP vor, es bei zentralen Plänen zur Wärmewende nicht konsultiert zu haben. Die vorläufige Einschätzung des Gerichts stützte jedoch die Position der Stadtwerke Potsdam.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus; beide Seiten erhalten Gelegenheit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Oktober gerechnet.
Unterdessen treibt die EWP ehrgeizige Nachhaltigkeitsprojekte voran. Das Unternehmen plant, rund 375 Millionen Euro aufzunehmen, um Investitionen in erneuerbare Wärmeversorgung zu finanzieren. Insgesamt will die EWP etwa 1,3 Milliarden Euro in die Umstellung ihrer Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf grüne Energieträger stecken.
Die Haltung des Gerichts festigt die Kontrolle der Stadtwerke Potsdam über die strategischen Weichenstellungen der EWP. Falls das Urteil zugunsten des Mehrheitsgesellschafters ausfällt, könnte das Unternehmen seine 1,3-Milliarden-Investitionen in die Nachhaltigkeit ohne Zustimmung von Edis umsetzen. Die Entscheidung wird maßgeblich beeinflussen, wie stark Minderheitsgesellschafter künftige Projekte der Energiewende mitgestalten können.






