Härtere Strafen für Punktehandel: Bis zu 30.000 Euro Bußgeld drohen
Sebastian FischerHärtere Strafen für Punktehandel: Bis zu 30.000 Euro Bußgeld drohen
Deutschland verschärft die Strafen für Autofahrer, die an illegalen "Punktehandel"-Maschen beteiligt sind. Die neue Gesetzgebung räumt Kommunen zudem mehr Befugnisse ein, um Parkplätze zu verwalten und Verstöße konsequenter ahnden zu können. Zu den Neuerungen zählen höhere Bußgelder und erweiterte Überwachungsmethoden.
Das überarbeitete Gesetz zielt insbesondere auf den sogenannten Punktehandel, bei dem Fahrzeugführer andere dafür bezahlen, Strafpunkte in deren Namen im Verkehrssünderregister in Flensburg zu übernehmen. Wer bei solchen Machenschaften erwischt wird, muss nun mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Für gewerbliche Vermittler, die den Handel organisieren, können die Strafen sogar 30.000 Euro betragen.
Lokale Behörden erhalten mit der Reform neue Instrumente zur Bekämpfung von Falschparkern. Ein zentrales Element ist die automatisierte Erfassung von Kennzeichen geparkter Fahrzeuge per Kamera. Dieses System soll Verstöße gegen Parkvorschriften schneller erkennen und ahnden.
Zudem bietet die Novelle mehr Flexibilität bei Anwohnerparkausweisen. Städte und Gemeinden können diese künftig auch auf Handwerker und Pflegekräfte ausweiten. Die Anpassung soll Berufsgruppen entlasten, die regelmäßig Zugang zu Wohngebieten benötigen – etwa für dringende Einsätze oder Betreuungsdienste.
Die Änderungen verschärfen die Verfolgung von Verkehrsverstößen und Punktebetrug, während sie den Kommunen gleichzeitig mehr Spielraum bei der Parkraumbewirtschaftung geben. Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft – Bußgelder und Kontrollsysteme sind ab jetzt gültig.






