Klage gegen GEZ: Können Rundfunkgebühren bald von der Steuer abgesetzt werden?
Tobias NeumannKlage gegen GEZ: Können Rundfunkgebühren bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die Steuerregeln zur Rundfunkgebühr, bekannt als GEZ, infrage. Die Vereinigung unterstützt eine Klage, die Haushalten ermöglichen soll, die Gebühr von ihrem zu versteuernden Einkommen abzusetzen. Bei Erfolg könnte die Maßnahme Millionen von Steuerzahlern Geld zurückbringen.
Im Mittelpunkt der Klage steht ein abgelehnter Antrag eines Steuerpflichtigen, der versucht hatte, rund 220 Euro für die Rundfunkgebühr geltend zu machen. Das Finanzamt wies den Antrag zurück mit der Begründung, es handele sich um "private Lebenshaltungskosten". Nun muss das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern prüfen, ob die Abgabe stattdessen als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden sollte.
Die möglichen Ersparnisse wären abhängig vom individuellen Steuersatz. Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro im Jahr sparen, bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten.
Ein Urteil zugunsten des Klägers würde bedeuten, dass die Rundfunkgebühr wie andere abzugsfähige Ausgaben behandelt werden könnte. Das würde das zu versteuernde Einkommen aller Gebührenzahler senken – mit Auswirkungen auf Haushalte im ganzen Land.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Rundfunkgebühr als absetzbarer Posten gelten kann. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Millionen Steuerzahler ihre jährliche Steuerlast verringern. Der genaue Vorteil hinge jedoch weiterhin vom persönlichen Steuersatz und der finanziellen Situation jedes Einzelnen ab.






