24 May 2026, 08:16

Koblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Förderung

Stadtpersonalamt untersucht: Haben Mitarbeiter der Stadt Koblenz Millionen an Schaden verursacht?

Koblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Förderung

Koblenz steht vor wachsender Finanznot wegen veralteter Förderung für Berufsschulen

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Die Stadt Koblenz sieht sich mit einem immer größeren Haushaltsdefizit konfrontiert, das auf veraltete Finanzierungsregelungen für ihre Berufsschulen zurückzuführen ist. Seit Jahren decken die Zuschüsse der umliegenden Landkreise die steigenden Kosten nicht mehr ab – seit 2014 hat die Stadt dadurch Verluste von über 5 Millionen Euro verbucht. Nun drängen die Verantwortlichen auf Änderungen, um die Finanzlücke zu schließen.

Aktuell erhält Koblenz von den Nachbarlandkreisen 190 Euro pro teilzeitbeschäftigtem Berufsschüler. Die tatsächlichen Kosten pro Schüler belaufen sich jedoch auf 406,80 Euro. Bei 1.932 Schülern aus externen Kreisen entsteht so jährlich ein Fehlbetrag von mehr als 400.000 Euro.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat kritisch hinterfragt, warum die Zuschüsse trotz steigender Ausgaben nie angepasst wurden. Eine Untersuchung prüft nun, ob Koblenz sich selbst finanziell geschadet hat und ob Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Unterdessen hat die Stadt angekündigt, die Kreisumlagen rückwirkend ab Januar 2023 auf 300 Euro pro Schüler zu erhöhen, mit einer weiteren Anhebung auf 400 Euro ab 2028.

Um künftige Defizite zu vermeiden, wird Koblenz die Kostenentwicklung an den Berufsschulen regelmäßig überprüfen. So sollen die Zahlungen der Landkreise zeitnah angepasst werden können. Betroffen von den Änderungen sind die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald.

Ziel der Reform ist es, die jahrelange Unterfinanzierung auszugleichen. Die Kreisumlagen sollen künftig die tatsächlichen Kosten für die Berufsausbildung widerspiegeln. Werden die neuen Sätze genehmigt, treten sie schrittweise in Kraft – beginnend mit der rückwirkenden Erhöhung zu Jahresbeginn 2023.

Quelle