Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Gericht ordnet Neuprüfung an
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, der sich um Lärmbeschwerden und eine verweigerte Baugenehmigung dreht, wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Dies folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das dem vorherigen Spruch wesentliche Details fehlen sahen.
Der Konflikt begann, als ein Anwohner die Genehmigung beantragte, einen Teil einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzubauen. Der Verein Freie Volksbühne legte Widerspruch ein mit der Begründung, die Theateraufführungen würden zu unzumutbaren Lärmbelastungen führen. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und hob die Baugenehmigung auf – mit der Begründung, dass der Lärm der Vorstellungen die gesetzlichen Grenzwerte überschreite.
Der Anwohner legte Revision ein, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingriff. Es urteilte, die ursprüngliche Entscheidung habe sich zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt, ohne alle relevanten Fakten umfassend zu prüfen. Das Gericht betonte, eine breitere Bewertung sei notwendig, bevor ein endgültiges Urteil gefällt werden könne.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo die Richter die Beweislage neu bewerten müssen. Das Theater beruft sich auf langjährige Nutzungsrechte, während der Anwohner darauf besteht, dass der Lärm ein Wohnen in den umgebauten Räumen unmöglich mache.
Das Oberverwaltungsgericht Münster wird den Streit erneut prüfen – diesmal mit der Auflage, alle Aspekte des Falls zu berücksichtigen. Eine neue Verhandlung soll klären, ob die Baugenehmigung erteilt werden kann oder ob die Lärmbedenken des Theaters den Wohnumbau blockieren. Das Ergebnis wird richtungsweisend für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und benachbartem Wohnraum sein.






