17 June 2026, 19:23

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab Juni

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab Juni

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher in Deutschland Online-Verträge kündigen. Unternehmen sind dann verpflichtet, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten Kündigungsbutton anzubieten. Ziel der Regelung ist es, die digitale Beendigung von Verträgen zu vereinfachen.

Die Vorgabe gilt für alle Online-Verträge nach deutschem Recht – also für den Kauf von Waren, digitale Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar ist und mit einer Formulierung wie „Vertrag kündigen“ gekennzeichnet wird.

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Der Kündigungsprozess selbst darf nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Fehlt der Button, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Richtlinie wurde in Deutschland bereits umgesetzt, in anderen EU-Mitgliedstaaten muss sie jedoch noch in nationales Recht überführt werden. Trotz des neuen Buttons bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht unverändert – in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt.

Für deutsche Unternehmen tritt die Regelung am 19. Juni in Kraft. Sie soll Verbrauchern eine einfache und transparente Möglichkeit bieten, Online-Verträge zu beenden. Bei Nichteinhaltung drohen Kunden längere Kündigungsfristen.

Quelle