10 May 2026, 16:15

Neue Familienrechtsreform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" und einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen, eingerahmt von einem schwarzen Rand auf einem weißen Hintergrund.

Neue Familienrechtsreform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Das Bundesjustizministerium hat neue Reformen des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Nach dem Entwurf des Gesetzes könnten Richter gewalttätige Eltern vorläufig oder dauerhaft daran hindern, ihre Kinder zu sehen, wenn deren Handlungen die Sicherheit des anderen Elternteils oder des Kindes gefährden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Forderung nach strengeren Maßnahmen gegen Täter innerfamiliärer Gewalt voran. Der Vorschlag sieht vor, dass Familiengerichte klarere Befugnisse erhalten, um den Kontakt zwischen einem misshandeln­den Elternteil und seinen Kindern je nach Schwere des Falls einzuschränken oder zu verbieten.

Statt automatische Kontaktverbote zu verhängen, sollen die Gerichte jeden Einzelfall prüfen. Bei weniger schweren Fällen könnte statt eines vollständigen Verbots ein begleiteter Umgang angeordnet werden. Ziel ist es, Kinder vor den Folgen familiärer Gewalt zu bewahren und gleichzeitig ihr Recht auf ein sicheres Aufwachsen zu garantieren.

Das geltende Recht verlangt bereits, dass Gerichte häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen berücksichtigen. Die geplanten Reformen würden diese Schutzmaßnahmen jedoch verstärken und es Richtern erleichtern, einzugreifen, wenn das gewalttätige Verhalten eines Elternteils andere gefährdet.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, stünde Familiengerichten ein direkteres Instrumentarium zur Verfügung, um Opfer vor Schaden zu bewahren. Die Reformen würden zudem den Grundsatz unterstreichen, dass Kinder frei von Misshandlung aufwachsen sollen. Wann die Änderungen in Kraft treten könnten, hat das Justizministerium bisher noch nicht bekannt gegeben.

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