Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und Gedenkort für Sternenkinder
Tobias NeumannNeue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und Gedenkort für Sternenkinder
Überarbeitete Friedhofsatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung im Stadtrat
Die geplanten Änderungen der Friedhofsgebührensatzung sollen die Entgelte anpassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einführen und die Transparenz der Finanzierung städtischer Friedhöfe verbessern. Nach Angaben der Behörden werden die Neuregelungen voraussichtlich jährliche Mehreinnahmen von rund 54.500 Euro bringen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sehen vor, die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent zu erhöhen. Auch Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden schrittweise an die tatsächlichen Kosten angeglichen, um die jüngste Inflation widerzuspiegeln. Die Grabgebühren steigen hingegen nur teilweise, da die Stadt weiterhin einen Teil der Ausgaben subventioniert.
Einige Nutzungsentgelte sinken aufgrund aktualisierter Berechnungsmethoden. Die Überarbeitung führt zudem neue Optionen für Urnenrasengräber ein, die nun eine Doppelnutzung sowie individuelle Grabkennzeichnungen ermöglichen. Darüber hinaus entsteht ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder", der als gemeinsamer Gedenkort ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann.
Ziel des Stadtrats ist ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen noch 2026 in Kraft. Die überarbeitete Satzung soll steigende Kosten mit verbesserten Dienstleistungen in Einklang bringen: Angehörige erhalten mehr Bestattungsalternativen, während die Stadt stabile Mittel für die Friedhofsunterhaltung sichern will. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Abstimmung des Gemeinderats Ende April.






