Niedersächsisches Gericht bestätigt umstrittene Grundsteuerreform trotz Klagen
Philipp FischerNiedersächsisches Gericht bestätigt umstrittene Grundsteuerreform trotz Klagen
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 verfassungskonform sei, und wies ihre Beschwerde über eine angebliche Überbesteuerung ihres Gewerbeobjekts zurück.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das niedersächsische Bodenrichtwertmodell zur Berechnung der Grundsteuer. Die Klägerin argumentierte, ihr Gewerbeobjekt sei unangemessen hoch bewertet worden, was zu höheren Abgaben führe. Das Gericht bestätigte jedoch die Reform und erlaubte vereinfachte Bewertungsverfahren, darunter auch Begünstigungen für Wohnimmobilien.
Das Urteil folgt auf Kritik des Bundesverfassungsgerichts an veralteten Bewertungsmethoden. Als Reaktion hatte die Bundesregierung bis Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Niedersachsen entwickelte daraufhin einen eigenen Ansatz, der vom bundesweiten Rahmen abweicht.
Das neue System trat Anfang 2025 in Kraft. Finanzminister Gerald Heere begrüßte die Entscheidung und betonte, das Gericht habe den „Mut des Landes zu einem einfacheren Grundsteuersystem“ bestätigt. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.
Die Reform war ausdrücklich darauf ausgelegt, das Gesamtsteueraufkommen nicht zu erhöhen. Im aktualisierten System zahlen nun manche Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter höhere Beträge, während andere entlastet werden. Das Urteil unterstreicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Steuerpolitik.






