17 April 2026, 20:16

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – trotz AfD-Klage

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Menge auf einer Stadtstraße mit Gebäuden und einem Himmelhintergrund, betitelt 'Die Schlacht von Stuttgart' unten.

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – trotz AfD-Klage

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil eines Netzwerks gegen rechtsextreme Bestrebungen bleiben darf. Die Entscheidung fällt nach einer Klage der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Stadt wegen ihrer Mitgliedschaft im "Bündnis gegen Rechtsextremismus". Der seit 2022 andauernde Rechtsstreit ist damit jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Der Konflikt begann, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach 2022 rechtliche Schritte einleitete. Die Partei argumentierte, die Beteiligung der Stadt am Bündnis verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht. Der Fall gelangte schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in dieser Woche ein Teilurteil fällte.

Das Gericht wies die Forderungen der AfD nicht vollständig zurück, verwies den Fall jedoch zur weiteren Prüfung zurück. Nun müssen die Richter klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen. Zudem soll geprüft werden, ob Nürnberg zu viel Einfluss auf das Netzwerk ausübt und ob dessen Aussagen direkt der Stadt zugerechnet werden können.

Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gegen die AfD gestartet. Es wird öffentlich gefördert, unter anderem von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

Trotz des noch laufenden Verfahrens ermöglicht die aktuelle Gerichtsentscheidung der Stadt, vorerst im Bündnis zu bleiben. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch weiterhin aus – nach zwei Jahren Prozessdauer bleibt der Fall damit ungelöst.

Die Richter haben Nürnberg vorläufig im Bündnis belassen, während die weiteren Prüfungen laufen. Der Ausgang des Verfahrens wird zeigen, ob die Stadtmitgliedschaft gegen Neutralitätsregeln verstößt. Bis dahin bleibt der Rechtsstreit ohne abschließendes Ergebnis.

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