21 April 2026, 02:13

Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrer-Paragrafen § 265a StGB

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Rechtswissenschaftler fordert Reform des Schwarzfahrer-Paragrafen § 265a StGB

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen eine vollständige Abschaffung des § 265a des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesprochen, der das Schwarzfahren unter Strafe stellt. Zwar lehnt er eine pauschale Entkriminalisierung ab, doch kritisiert er, dass die aktuelle Regelung das Justizsystem unnötig belastet und zentrale rechtsstaatliche Grundsätze verfehlt.

Frister verwies darauf, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Er betonte, dass solche Fälle dem Staat erhebliche Ressourcen kosten, ohne einen resozialisierenden Nutzen zu bringen. Seine Kritik zielt insbesondere darauf ab, dass das Gesetz strafrechtliche Sanktionen nicht als letztes Mittel einsetzt.

Er differenzierte zwischen verschiedenen Formen des Schwarzfahrens: Einfache Fälle, bei denen keine Zugangsschranken überwunden werden, sollten seiner Ansicht nach nicht als Straftat geahndet werden. Bei Schwarzfahren im Fernverkehr – das 2024 etwa jeden achten gemeldeten Fall ausmacht – hält er strafrechtliche Konsequenzen jedoch weiterhin für vertretbar.

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Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit lehnte Frister ab. Stattdessen schlug er vor, das Gesetz so zu reformieren, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafbar bleibt. Sein Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Strafen im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.

Die Debatte über die Schwarzfahrer-Regelungen dauert an. Frister plädiert für gezielte Reformen statt für eine komplette Streichung des Paragrafen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, unnötige Kriminalisierung zu reduzieren, während schwere Verstöße weiterhin sanktioniert werden. Nun bleibt abzuwarten, ob die Politik seine Anregungen aufgreift.

Quelle