Deutschland will Alkoholregeln für Jugendliche radikal verschärfen – was sich ändert
Tobias NeumannDeutschland will Alkoholregeln für Jugendliche radikal verschärfen – was sich ändert
Deutschland will die Alkoholgesetze für Jugendliche verschärfen. Bundesfamilienministerin Karin Prien hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das sogenannte "beaufsichtigte Trinken" für 14- und 15-Jährige abschaffen soll. Der Vorstoß folgt auf jahrelange Debatten über den Alkoholkonsum von Jugendlichen und die damit verbundenen Risiken.
Nach der aktuellen Regelung dürfen Kinder ab 14 und 15 Jahren Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist. Der neue Entwurf sieht vor, diese Ausnahme komplett zu streichen. Priens Vorschlag ist Teil einer umfassenden Reform des Jugendschutzgesetzes, mit der Suchtprobleme bei jungen Menschen bekämpft werden sollen.
Das Ministerium warnt, dass früher Alkoholkonsum zu gesundheitlichen Problemen, aggressivem Verhalten und Vernachlässigung führen kann. Gleichzeitig verweisen Beamte auf Studien, die einen Rückgang des Alkoholkonsums bei Jugendlichen in den letzten zehn Jahren zeigen. So gaben 2023 rund 37 Prozent der 12- bis 17-Jährigen an, noch nie Alkohol getrunken zu haben – ein Anstieg gegenüber 20,1 Prozent im Jahr 2004. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe hat sich mit 9,7 Prozent fast halbiert.
Der Gesetzentwurf wird derzeit mit Beteiligten abgestimmt. Bei Zustimmung könnte der Bundestag das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden. Die geplante Änderung steht im Einklang mit weiteren Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher vor Suchtgefahren, darunter strengere Werberegeln für Alkohol.
Das vorgeschlagene Gesetz würde das beaufsichtigte Trinken für unter 16-Jährige beenden und damit eine langjährige rechtliche Grauzone schließen. Gesundheitsfachleute und Politiker hatten seit Langem schärfere Regeln gefordert und verweisen auf die nachgewiesenen Schäden durch frühen Alkoholkonsum. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Abgeordneten – noch vor dem Jahreswechsel.






