Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-nahem Slogan in historischem Artikel
Lotta BrandtErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-nahem Slogan in historischem Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag enthielt einen historischen Slogan, der heute mit verbotener NS-Symbolik in Verbindung gebracht wird. Der Fall wurde inzwischen an das bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben.
Auslöser für die Ermittlungen war eine anonyme Anzeige bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" zitierte einen Text aus dem Jahr 1931, der in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner erschienen war. Darin enthalten war der Spruch "Alles für Deutschland" – ein Motto, das später von der NS-SA als Marschparole übernommen wurde.
Der Ausdruck gilt nach deutschem Recht mittlerweile als Symbol verfassungsfeindlicher Organisationen. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass seine öffentliche Verwendung gegen § 86a StGB verstößt, wie etwa in zwei Fällen aus dem Jahr 2024, in denen der AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Äußerung in Reden zu Geldstrafen verurteilt wurde. Ausnahmen gelten jedoch für bildungsbezogene oder historische Berichterstattung, sofern damit keine extremistische Gesinnung befördert wird.
Die Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, bezeichnet sich selbst als liberalkonservative Plattform. Der umstrittene Artikel sollte die Verwendung des Slogans durch SPD und Zentrumspartei vor der NS-Zeit dokumentieren. Nun müssen die Behörden prüfen, ob die Veröffentlichung rechtliche Grenzen überschritten hat.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird davon abhängen, ob die Wiedergabe des Slogans im Artikel einem berechtigten historischen oder bildungspolitischen Zweck diente. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall Präzedenzcharakter für den Umgang mit älteren politischen Parolen haben, die später von extremistischen Gruppen vereinnahmt wurden. Seit den Verurteilungen Höckes im Jahr 2024 hat es keine weiteren rechtlichen Änderungen zur Einstufung des Slogans gegeben.






