EU billigt Standortschutzgesetz 2025: 75 Millionen Euro Hilfe für energieintensive Betriebe
Tobias NeumannEU billigt Standortschutzgesetz 2025: 75 Millionen Euro Hilfe für energieintensive Betriebe
Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für das Standortschutzgesetz 2025 gebilligt. Dieses vorübergehende Programm soll energieintensive Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 unterstützen, indem es die durch das EU-Emissionshandelssystem bedingten steigenden Stromkosten ausgleicht.
Das Standortschutzgesetz 2025 trat als kurzfristige Maßnahme in Kraft, um Betrieben zu helfen, die mit höheren Strompreisen konfrontiert sind. Im Rahmen des Programms können förderberechtigte Unternehmen Zuschüsse von bis zu 75 % ihrer indirekten CO₂-Kosten beantragen. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr ist auf 75 Millionen Euro begrenzt.
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller pro Standort mehr als 1 Gigawattstunde Strom pro Jahr verbrauchen. Zudem sind sie verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus müssen die Unternehmen mindestens 80 % des Förderbetrags in Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Dekarbonisierung investieren.
Weitere Details zum Förderprogramm sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.
Das Ausgleichsprogramm erstattet qualifizierten Unternehmen die indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026. Es soll die finanzielle Belastung verringern und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Nachhaltigkeit schaffen. Förderberechtigte Unternehmen können die Richtlinien nun prüfen und sich über die vorgesehenen Kanäle bewerben.






