Festnahme am Osnabrücker Hauptbahnhof: Haftbefehl und Drogenfunde bei Routinekontrolle

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Eine Bahnstrecke mit Plakaten an der Wand neben ihr.

Festnahme am Osnabrücker Hauptbahnhof: Haftbefehl und Drogenfunde bei Routinekontrolle

Am Sonntagabend wurde ein 37-jähriger Mann am Hauptbahnhof Osnabrück vorläufig festgenommen, nachdem Bundespolizisten feststellten, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Fahrkartenkontrolle in einem Hochgeschwindigkeitszug kurz vor 23:15 Uhr. Die Beamten stellten fest, dass der Mann frühere Geldstrafen nicht beglichen hatte und zum Zeitpunkt seiner Festnahme eine geringe Menge Betäubungsmittel bei sich trug.

Der Mann war zunächst von Bundespolizisten bei einer standardmäßigen Ticketkontrolle im Zug angehalten worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien bestätigten die Beamten, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag. Der Haftbefehl ergab sich aus unbezahlten Geldstrafen, die er nicht getilgt hatte.

Bei der Festnahme wurde bei ihm eine kleine Menge illegaler Drogen gefunden. Zudem bringen die Behörden ihn mit sechs weiteren Fällen in Verbindung, bei denen es vermutlich um die Zustellung amtlicher Post geht. Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde er in Gewahrsam genommen und später in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin zu über einem Monat Haft wegen Beförderungserschleichung. Ihm wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch Zahlung einer Strafe in Höhe von 700 Euro die Haft zu vermeiden, doch er konnte den Betrag nicht aufbringen. In der Folge bleibt er in Haft und muss sich nun zusätzlich wegen Beförderungserschleichung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss der Mann seine Haftstrafe antreten. Mittlerweile wurde das Verfahren gegen ihn um neue Vorwürfe wegen Drogenbesitzes und Schwarzfahrens erweitert. Die Ermittlungen zu seiner möglichen Beteiligung an den sechs weiteren Fällen laufen noch.

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