09 May 2026, 18:21

Flashmob gegen häusliche Gewalt kehrt mit neuem Film nach Osnabrück zurück

Schwarz-weiß-Fotografie einer Frau, die ein Banner hält, auf dem steht: "Für die Freiheit der Frauen zu kämpfen, ist kein Verbrechen, Suffragetten sollten nicht wie Kriminelle behandelt werden."

Flashmob gegen häusliche Gewalt kehrt mit neuem Film nach Osnabrück zurück

Flashmob gegen häusliche Gewalt kehrt 2023 an Osnabrücks Nikolaiort zurück

Die Aktion markiert eine Wiederbelebung der Veranstaltung, nachdem pandemiebedingte Einschränkungen ähnliche Treffen in den vergangenen Jahren unmöglich gemacht hatten. Die Organisator:innen hoffen, durch die öffentliche Aktion und einen neu veröffentlichten Film die Aufmerksamkeit für das Thema erneut zu schärfen.

Das Projekt wird aus Mitteln der Landesinitiative „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ gefördert. Die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Landkreises Osnabrück wurden als Modellstandort ausgewählt, mit einem besonderen Fokus auf die Bekämpfung häuslicher Gewalt. Ziel der Initiative ist es, das Bewusstsein und die Präventionsarbeit in der gesamten Region zu stärken.

Patricia Heller, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, hat die Entstehung eines Kurzfilms zur Unterstützung der Kampagne geleitet. Gedreht an markanten Orten wie dem historischen Friedenssaal im Osnabrücker Rathaus, verzichtet der Film bewusst auf die Darstellung von Opfern als ohnmächtig. Stattdessen betont er kollektiven Widerstand und Solidarität gegen Gewalt.

Der Film ist ab sofort auf der Website des Amts für Gleichstellung abrufbar. Jährlich soll er im Rahmen des Aktionstags am 14. Februar breit gestreut werden, um die Debatte lebendig zu halten und über den Flashmob hinaus für öffentliche Teilhabe zu werben.

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Die Rückkehr des Flashmobs 2023 folgt auf eine pandemiebedingte Pause. Mit der Veröffentlichung des Films und der fortlaufenden Unterstützung durch das Land wollen die Organisator:innen den Schwung im Kampf gegen häusliche Gewalt aufrechterhalten. Die Kampagnenmaterialien bleiben für künftige Aufklärungsarbeit zugänglich.

Quelle