Gericht entscheidet: Gerodetes Land in der Eifel muss wieder aufgeforstet werden

Admin User
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Ein Weihnachtsbaum mit Lichterketten steht vor einem Vorhang und einem Topf

Gericht entscheidet: Gerodetes Land in der Eifel muss wieder aufgeforstet werden

Ein Rechtsstreit um ein 8.956 Quadratmeter großes Grundstück in Üxheim (Rheinland-Pfalz) ist mit einem Gerichtsurteil zugunsten der Aufforstung beendet worden. Zwei Landwirte, die das Land gemeinsam besitzen, hatten eine Anordnung zur Neuanpflanzung von Bäumen angefochten, nachdem sie eine ehemalige Weihnachtsbaumplantage gerodet hatten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Gelände als Wald oder als landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist.

Das umstrittene Grundstück liegt im Landkreis Vulkaneifel, genauer gesagt auf den Flurstücken 240/8, 240/11, 240/12 und 240/13 in Gelenberg. Ursprünglich für den Anbau von Weihnachtsbäumen genutzt, hatten die Landwirte das Gelände gerodet und argumentiert, es handele sich weiterhin um eine intensiv bewirtschaftete Handelsplantage. Beamte der Niedersächsischen Landesforsten untersuchten das Gebiet jedoch und stellten einen ausgewachsenen Fichtenwald mit geschlossenem Kronendach und einem eigenständigen Mikroklima fest.

Nach deutschem Recht gelten Weihnachtsbaumplantagen nur dann nicht als Wald, wenn die Bäume jünger als sieben bis zehn Jahre sind. Da diese Voraussetzung auf dem Grundstück nicht mehr erfüllt war, erließ die Forstbehörde eine Aufforstungsverfügung. Die Landwirte legten Widerspruch ein und beriefen sich darauf, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde das Gebiet für die Landwirtschaft ausweise. Das Gericht konzentrierte sich jedoch auf den tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt der Rodung.

Das Verwaltungsgericht Stade wies die Klage der Landwirte zunächst ab, und das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter urteilten, dass die Aufforstungsanordnung rechtmäßig sei und die Forstbehörde zuständig gewesen sei. Zudem klärte das Gericht, dass die im Flächennutzungsplan festgelegte Nutzung nicht über den aktuellen ökologischen Zustand des Geländes entscheide.

Mit dem endgültigen Urteil müssen die Landwirte nun der Aufforstungsverfügung nachkommen. Das im Rahmen einer ungeteilten Erbengemeinschaft gemeinsam bewirtschaftete Land wird künftig als Wald wiederhergestellt und nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Das Urteil stärkt die Befugnis der Forstbehörden, Grundstücke anhand der bestehenden Vegetation und nicht nach historischer oder geplanter Nutzung einzustufen.

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