Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich
Sebastian FischerHubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte härter zu bestrafen
Die Justizministerin will erreichen, dass Morde aus frauenfeindlichen oder besitzergreifenden Motiven konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Zwar sieht das geltende Recht in einigen Fällen vor, dass Tötungen aus Besitzansprüchen als Mord gewertet werden können – doch bleiben Lücken: Teilweise werden solche Taten weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was zu milderen Strafen führt. Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Hubigs Entwurf zielt darauf ab, den Mordparagraphen explizit zu erweitern. Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers – etwa weil es sich um eine Frau handelt –, soll dies automatisch als Mord gelten. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Neuregelung rechtliche Grauzonen beseitigt und Staatsanwälten klarere Handlungsrichtlinien an die Hand gibt.
Hintergrund der Reform sind Befürchtungen, dass die bestehenden Gesetze „Feminizide“ – also Tötungen aus geschlechtsspezifischer Abneigung oder Kontrollzwang – nicht ausreichend erfassen. Durch eine präzisere Definition sollen solche Verbrechen künftig konsequenter geahndet werden.
Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, drohen Tätern bei geschlechterbasierter Gewalt deutlich höhere Strafen. In Fällen, die bisher als Totschlag gelten, wären dann auch lebenslange Haftstrafen möglich. Die Initiative ist Teil einer größeren Anstrengung, den Schutz von Frauen vor gezielter Gewalt zu stärken.






