06 May 2026, 08:32

Mainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels entlastet

Luftaufnahme einer Stadt mit Gebäuden, Bäumen und Gras, mit einer Karte im oberen rechten Eck, die den Standort eines Hotels mit einer gelben Linie hervorhebt.

Mainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels entlastet

Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste und führen eine Übergangsregelung für bestehende Verträge ein.

Laut der aktualisierten Fassung müssen künftig die Gäste – und nicht mehr Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe – die Abgabe entrichten. Dies stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Regelung dar, bei der die Unternehmen die Steuer abführten.

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Eine neue Übergangsbestimmung schützt Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarungen bleiben bis zum 31. März 2027 von der Steuer befreit.

Der überarbeitete Entwurf wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach Prüfung gelangt er zur endgültigen Abstimmung in den Stadtrat. Bei Annahme treten die Änderungen nach dem Beschluss in Kraft. Betriebe mit älteren Verträgen erhalten damit vorübergehend Entlastung, während künftige Gäste die Abgabe direkt tragen. Die Stadt erwartet, dass das neue System die Erhebung vereinfacht und den Verwaltungsaufwand verringert.

Quelle