Neues Gesetz: Widerrufsbutton wird für Online-Verträge Pflicht ab 2026
Sebastian FischerNeues Gesetz: Widerrufsbutton wird für Online-Verträge Pflicht ab 2026
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht um. Ein zentrales Element ist der verpflichtende "Widerrufsbutton" für Verbraucher, die digitale Verträge kündigen möchten.
Das neue System schreibt Unternehmen vor, einen deutlich gekennzeichneten "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Dieser muss dauerhaft entweder im Header oder Footer gut sichtbar platziert sein. Nach einem Klick öffnet sich ein Formular, in dem Nutzer ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben.
Ein zweistufiger Bestätigungsprozess stellt sicher, dass der Widerruf bewusst erfolgt. Nach dem Absenden erhalten Verbraucher umgehend eine automatische Bestätigungsmail. Zudem müssen Unternehmen ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren, um Zweck und Standort des Buttons zu erläutern.
Werden falsche oder unvollständige Informationen zum Button bereitgestellt, verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist. Statt der üblichen 14 Tage haben Verbraucher dann bis zu einem Jahr und 14 Tage Zeit, um zu kündigen. Zudem könnten Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen anpassen müssen, um die über das Widerrufsformular erhobenen Daten abzubilden.
Ziel des Gesetzes ist es, die Vertragskündigung für Online-Käufer zu erleichtern. Unternehmen sind nun verpflichtet, den Button zu integrieren und ihre Richtlinien anzupassen. Bei Nichteinhaltung drohen verlängerte Widerrufsrechte für Verbraucher sowie mögliche rechtliche Konsequenzen.






