Bundesgerichtshof gibt Mercedes und BMW Recht im Klimastreit mit der DUH
Tobias NeumannBundesgerichtshof gibt Mercedes und BMW Recht im Klimastreit mit der DUH
Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Mercedes-Benz und BMW ab
Deutschlands höchstes Gericht hat Klagen abgewiesen, die Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos nach 2030 untersagen wollten. Das am 23. März 2026 verkündete Urteil wies die Forderungen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurück, die strengere Klimavorgaben für die Automobilhersteller durchsetzen wollte. Beide Konzern begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.
Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile gegen die Klage der DUH. Die Umweltlobby hatte argumentiert, dass BMW und Mercedes-Benz sofortige Beschränkungen für den Verkauf von Verbrennermotoren einführen müssten, um die Klimaziele zu erreichen. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, einzelnen Unternehmen ein CO₂-Budget zuzuweisen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Automobilhersteller nach geltendem Recht direkt für die Reduzierung von Emissionen verantwortlich gemacht werden können. Die DUH hatte ein Verbot ab November 2030 gefordert, doch die Richter urteilten, dass solche Maßnahmen klarere gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern würden. Weder die Bundesregierung noch das Umweltministerium äußerten sich zum Urteil.
Die Entscheidung beseitigt eine rechtliche Unsicherheit für die deutsche Autoindustrie und ermöglicht es BMW und Mercedes-Benz, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch über 2030 hinaus zu planen. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Klimaverpflichtungen auf private Unternehmen im Rahmen der bestehenden Gesetze angewandt werden. Mit weiteren Berufungen in diesem Fall wird nicht gerechnet.






