GEAS-Gesetz: Deutschlands scharfe Asylreform spaltet Bundesländer und Justiz
Sebastian FischerGEAS-Gesetz: Deutschlands scharfe Asylreform spaltet Bundesländer und Justiz
Deutschland hat mit dem GEAS-Gesetz eine umfassende Reform seines Asylsystems eingeleitet. Die Änderungen umfassen neue Überprüfungsverfahren für alle Ankömmlinge sowie beschleunigte Abschiebungen. Einige Bundesländer haben bereits Bedenken gegen Teile des Plans geäußert.
Jeder Geflüchtete, der nach Deutschland einreist, durchläuft künftig eine bundesweite polizeiliche Erstprüfung. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie eine Schutzbedarfsprüfung, um akute Bedürfnisse oder besonderen Schutzbedarf festzustellen.
Die Reform beschleunigt Abschiebungen: Abgelehnte Asylbewerber können nun unmittelbar nach einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgewiesen werden. Beschleunigte Verfahren gelten zudem für mehr als die Hälfte aller Asylanträge – bedingt durch die 20-Prozent-Klausel, die Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Grenze betrifft.
Nach den neuen Regeln müssen die Bundesländer „Sekundärmigrationszentren“ für Asylsuchende einrichten, insbesondere in Dublin-Fällen. Dort wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und nur eine Grundversorgung gewährleistet. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verweigern jedoch die Einrichtung solcher Zentren mit Verweis auf die Sorge vor Ungleichbehandlung.
Die Reform sieht auch neue Rechte für Kinder vor: Minderjährige erhalten künftig nach zwei Monaten Zugang zu Schulen und eine Krankenversicherung. Gleichzeitig warnt die Justiz vor einer Welle von Eilanträgen, mit denen Abschiebungen vor Abschluss der Verfahren angefochten werden könnten.
Das GEAS-Gesetz erlaubt zudem die Streichung von Leistungen oder die Obdachlosigkeit von Betroffenen aufgrund eines „Dublin-Beschlusses“ – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat.
Das neue System zielt darauf ab, Asylverfahren zu verschärfen und Abschiebungen zu beschleunigen. Zwar werden nun verbindliche Unterstützungsleistungen für Kinder eingeführt, doch die Reform hat bereits juristische und politische Kontroversen ausgelöst. Mehrere Bundesländer lehnen zentrale Maßnahmen ab, während Gerichte mit einer Zunahme von Eilverfahren rechnen müssen.






