Neue PQ-Regeln für medizinische Hilfsmittel: Was Apotheken jetzt beachten müssen
Sebastian FischerNeue PQ-Regeln für medizinische Hilfsmittel: Was Apotheken jetzt beachten müssen
Neue Regeln für die Vorqualifizierung (PQ) von medizinischen Hilfsmitteln in Deutschland traten am 1. März 2023 in Kraft. Die Änderungen betreffen die Art und Weise, wie Apotheken verschiedene Produktgruppen handhaben – mit strengeren Anforderungen für bestimmte Artikel. Die Zulassungsstelle für Vorqualifizierung (AfPQ) hat nun präzisiert, welche Hilfsmittel weiterhin einer Zertifizierung bedürfen und welche nicht.
Gemäß den aktualisierten Versorgungsverträgen für medizinische Hilfsmittel mit der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) müssen Apotheken ihre Produkte nun in zwei Kategorien einteilen: "Apothekenstandard"-Hilfsmittel, die in Anlage 1A aufgeführt sind, benötigen weder eine PQ noch eine aktive Registrierung. "Nicht-Apothekenstandard"-Hilfsmittel aus den Anlagen 1B bis 1L erfordern hingegen weiterhin sowohl eine Vorqualifizierung als auch eine Anmeldung über das Online-Vertragsportal.
Die AfPQ betonte, dass die PQ für viele essenzielle Produkte weiterhin verpflichtend bleibt – darunter Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterialien und Therapieknetmasse. In einer E-Mail an Apotheken warnte die Behörde zudem vor finanziellen Sanktionen, falls Hilfsmittel ohne gültige Zertifizierung abgerechnet werden.
Ein Apothekeninhaber aus Niedersachsen äußerte sich frustriert über frühere Probleme mit der AfPQ. Er kritisierte die aggressive Werbestrategie der Behörde, die über häufige Werbe-Mails schnelle und günstige Vorqualifizierungsdienstleistungen bewarb.
Trotz der Neuregelungen herrscht weiterhin Unklarheit. Aktuelle Suchergebnisse geben seit März 2024 nicht an, welche Hilfsmittel unter die Kategorie "Nicht-Apothekenstandard" fallen. Apotheken müssen nun selbst die Einstufung jedes Produkts überprüfen, um Compliance-Risiken zu vermeiden.
Die aktualisierten Vorschriften verlagern die Verantwortung auf die Apotheken, die richtige Einordnung und Abwicklung der Hilfsmittel sicherzustellen. Wer die PQ-Regeln für Nicht-Standard-Produkte nicht einhält, riskiert Rückforderungen bei abgerechneten Lieferungen. Die AfPQ bietet zwar weiterhin Unterstützungsleistungen an, doch in der Branche gibt es nach wie vor Kritik an ihrem Vorgehen.






