06 April 2026, 20:17

Neues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsanpassungen seit November 2024

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit einer textlichen Zusammenfassung auf der linken Seite.

Neues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsanpassungen seit November 2024

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen das Verfahren genutzt, um ihre amtlichen Eintragungen zu korrigieren.

Die Reform wird vor allem von Erwachsenen in Anspruch genommen – nur etwa 40 der Antragstellenden sind unter 18 Jahre alt. Bei den Minderjährigen überwiegt die Änderung von weiblich zu männlich.

Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes bewertet und diese überwiegend positiv beurteilt. Behörden verzeichnen kaum Probleme; lediglich ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde gemeldet. In Einzelfällen haben vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen.

Der Verband diskutiert nun mögliche Anpassungen der Regelungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Das Gesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, und fast tausend Menschen haben es bereits genutzt. Die Behörden beobachten weiterhin seine Auswirkungen, insbesondere die geringe Zahl beteiligter Minderjähriger. Auf Grundlage laufender Prüfungen könnten weitere Änderungen folgen.

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