900 Euro Strafe: Frau betrügt Arbeitsagentur mit falschen Angaben zu Nebenjob

900 Euro Strafe: Frau betrügt Arbeitsagentur mit falschen Angaben zu Nebenjob
Eine Bezieherin von Sozialleistungen wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil sie Arbeitslosengeld unter Vortäuschung falscher Tatsachen bezog, während sie gleichzeitig einer Beschäftigung nachging. Das Amtsgericht Nienburg entschied den Fall, nachdem automatisierte Prüfverfahren die Täuschung aufgedeckt hatten. Die Angeklagte hatte über mehrere Monate hinweg Leistungen erhalten, auf die sie keinen Anspruch hatte.
Im März 2021 hatte die Frau Arbeitslosengeld I beantragt, dabei aber eine geringfügige Beschäftigung nicht angegeben. Die zuständige Arbeitsagentur entdeckte die Unregelmäßigkeit später durch routinemäßige automatisierte Kontrollen. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau zeitgleich Lohnzahlungen erhielt und Arbeitslosengeld bezog.
Der Fall zeigt, wie automatisierte Systeme Leistungsbetrug aufdecken können. Die Verurteilte muss nun nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückerstatten. Weitere Details zur Person wurden nicht veröffentlicht.

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