AfD durchsetzt dauerhafte Flaggenpräsenz an Meißner Amtsgebäuden ab 2026

AfD durchsetzt dauerhafte Flaggenpräsenz an Meißner Amtsgebäuden ab 2026
AfD setzt Neujahrsbeschluss im Kreistag durch: Dauerhafte Flaggenhissung an Verwaltungsgebäuden des Landkreises Meißen
Ab Januar 2026 wehen Bundesflagge, Freistaat-Sachsen-Fahne und Kreisflagge dauerhaft an Amtsgebäuden.
- Dezember 2025, 02:36 Uhr
Ab Januar 2026 werden an den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Meißen dauerhaft drei Flaggen gehisst. Die Deutschlandflagge, die Fahne des Freistaats Sachsen sowie die Kreisflagge Meißen werden künftig an Werktagen vor den Dienststellen wehen. Der Beschluss dazu fiel im Dezember 2025 durch den Kreistag.
Betroffen von der neuen Regelung sind die bestehenden Verwaltungsstandorte in Meißen, Großenhain und Riesa. Auch ein künftiges Dienstgebäude in Meißen soll die Flaggen führen. Anders als bisher üblich bleiben die Fahnen ganztägig gehisst und werden nicht mehr täglich ein- und geholt.
Die Umsetzung der Regelung beginnt im Januar 2026. An allen bezeichneten Gebäuden werden dann an Werktagen durchgehend die drei Flaggen wehen. Die Entscheidung markiert einen Wandel in der Symbolpolitik der lokalen Behörden.

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