Altenpfleger behält Titel trotz Betrugs – unter strengen Auflagen der Behörde

Admin User
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Zwei Frauen sitzen auf einem Sofa und halten Babys, mit Kissen drumherum, vor einer weißen Wand, mit einem Schreibtisch, Büchern und einer Zimmerpflanze links daneben.

Altenpfleger behält Titel trotz Betrugs – unter strengen Auflagen der Behörde

Ein 62-jähriger Altenpfleger aus Niedersachsen hat nach dem Entzug seiner Berufserlaubnis wegen Betrugsverurteilungen eine Einigung mit den Behörden erzielt. Dieter G. darf seinen Berufstitel behalten und sein Pflegeunternehmen weiterführen – allerdings unter strengen Auflagen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit Abrechnungsbetrug im deutschen Pflegesektor.

Dieter G. war 2022 in neun Fällen wegen unrechtmäßiger Abrechnung von Pflegeleistungen verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach ihn des Betrugs schuldig, woraufhin das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen seine Pflegeerlaubnis entzog. Aus den Gerichtsakten ging zudem hervor, dass mindestens eine medizinisch ungeeignete Pflegekraft unter einer gefälschten Adresse weiterbeschäftigt wurde, obwohl die abgerechneten Leistungen nie erbracht worden waren.

Sein Unternehmen, ein Pflegestützpunkt, der auf Beratung und Haushaltshilfe für Senioren spezialisiert ist, beschäftigt 18 Mitarbeiter. G. argumentierte, eine Schließung würde viele ältere Kunden ohne dringend benötigte Versorgung zurücklassen. Sein Anwalt bezeichnete die Abrechnungsfehler als unter Druck entstandene Versehen, nicht als vorsätzliche Täuschung. Die Behörde hingegen wertete die Vorfälle als klaren Betrug, da Leistungen in Rechnung gestellt, aber nie erbracht wurden.

Laut der neuen Vereinbarung darf G. seinen Titel als Altenpfleger behalten und sein Unternehmen weiterführen. Er muss nun regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und sämtliche Prozesskosten tragen. Der Fall ist Teil einer größeren Initiative in Niedersachsen, wo Krankenkassen wie die DAK gegen Betrugsfälle vorgehen – etwa durch gefälschte Mitarbeiterregistrierungen und „Geisterleistungen“, die Millionen an Schaden verursacht haben.

Der Kompromiss ermöglicht es Dieter G., im Pflegebereich zu bleiben, wenn auch unter verschärfter Aufsicht. Sein Fall steht exemplarisch für die größeren Herausforderungen bei der Bekämpfung von Betrug in der ambulanten Pflege. Die Behörden drängen weiterhin auf strengere Kontrollen, um ähnliche Missbräuche künftig zu verhindern.