Behindertenkinder in Niedersachsen erhalten gleichen Zugang zu Freizeitaktivitäten

Admin User
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Kinder beim Spielen auf Spielgeräten in einem Park mit Bäumen im Hintergrund.

Behindertenkinder in Niedersachsen erhalten gleichen Zugang zu Freizeitaktivitäten

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Niedersachsen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen bietet hierfür Integrationshilfen an und ist mit elf Standorten in der Region vertreten. Eltern können Integrationshilfen beantragen, um verschiedene Aktivitäten für ihre Kinder mit Behinderung zu finanzieren. Die Förderung umfasst nicht nur die Aktivitäten selbst, sondern auch begleitende Unterstützungen wie Betreuungskräfte oder die Erstattung von Fahrtkosten. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab. Der SoVD Niedersachsen, der Beratungen zu Integrationshilfen anbietet, ist an elf Standorten präsent: Hannover, Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Wilhelmshaven, Wolfsburg und Celle. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Eltern dabei, die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen sowie mögliche einkommensabhängige Abzüge zu verstehen. Weitere Informationen sind online verfügbar. Integrationshilfen in Niedersachsen fördern die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderungen an Aktivitäten. Der SoVD Niedersachsen berät mit elf Standorten zu Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung. Eltern können sich informieren – weitere Details gibt es im Internet.