Gericht bestätigt Kürzung von Sozialleistungen wegen zu hoher Miete

Gericht bestätigt Kürzung von Sozialleistungen wegen zu hoher Miete
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die Vorgehensweise der Stadt Salzgitter zur Festlegung angemessener Wohnkosten bestätigt. Das Urteil erging nach einer Klage einer Langzeitleistungsbezieherin, die gegen die Kürzung ihrer Sozialleistungen durch die Arbeitsagentur geklagt hatte. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die Kostenbewertung der Stadt fair und nachvollziehbar war.
Betroffen war eine Frau, die Grundsicherungsleistungen bezieht und mit ihrer neunjährigen Tochter in einer 72 m² großen Wohnung lebt. Sie zahlte eine Bruttokaltmiete von 586 Euro, doch die Arbeitsagentur vertrat die Auffassung, dass eine angemessene Miete für ihre Situation bei 442 Euro liege. Zunächst forderte das Amt eine Kostensenkung, später kürzte es die Leistungen auf Basis dieser Bewertung.
Mit dem Urteil bleibt die Kürzung der Leistungen der Frau bestehen. Das Gericht bestätigte, dass das Verfahren der Stadt Salzgitter zur Ermittlung angemessener Wohnkosten keine grundsätzlichen Mängel aufweist. Zudem stellte das Urteil klar, dass allein die Verkehrsanbindung oder Betreuungsbedürfnisse keine höheren Wohnkostenzuschüsse rechtfertigen.

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