Gericht in Münster: Schulpflicht gilt auch gegen religiöse Überzeugungen

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht wirft Klage gegen Schulpflicht ab - Gericht in Münster: Schulpflicht gilt auch gegen religiöse Überzeugungen
Ein Gericht in Münster hat entschieden, dass Eltern ihre schulpflichtigen Kinder zur Schule schicken müssen – selbst wenn sie aus religiösen Gründen lieber auf Münster unterricht setzen. Die Richter fällten das Urteil nach einer Klage einer Familie aus Nordrhein-Westfalen, die sich gegen die Schulpflicht wehrte und argumentierte, die Bildung ihres Kindes solle außerhalb des regulären Schulsystems stattfinden. Ihr Einspruch wurde nach einer mündlichen Verhandlung am 17. Dezember 2025 abgewiesen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie aus dem Kreis Borken, die ihr Kind nicht an einer staatlichen Schule anmeldete. Stattdessen hatte sie es bei einem Münster unterrichtsverband angemeldet und behauptet, dieser erfülle ihre Bildungspflichten. Das Verwaltungsgericht Münster kam jedoch zu dem Schluss, dass dieser Verband rechtlich nicht als Schule anerkannt werden könne, da er keinen regelmäßigen Unterricht anbiete.
Das Gericht betonte, dass das deutsche Recht vorschreibt, dass alle schulpflichtigen Kinder eine anerkannte Bildungseinrichtung besuchen müssen. Alternative Methoden – einschließlich religiöser oder privater Unterrichtsmodelle – befreien Familien nicht von dieser Verpflichtung. Die Richter stellten fest, dass die Kläger ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht nachgekommen seien, indem sie sich ausschließlich auf den Münster unterrichtsverband verließen. Folglich wies das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Schulanmeldungspflicht ab. Das Urteil unterstreicht, dass die Schulpflicht ohne Ausnahme gilt – unabhängig von persönlichen oder religiösen Motiven.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Familie die Anmeldepflicht nun erfüllen muss. Zudem schafft sie einen Präzedenzfall: Münster unterrichtsverbände können den regulären Schulbesuch nicht ersetzen, es sei denn, sie erfüllen strenge rechtliche Anforderungen. Das Urteil lässt keinen Spielraum für Ausnahmen aufgrund religiöser oder alternativer Bildungsvorstellungen.

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