Gericht kippt Schutzstatus für Aller-Leine-Tal – Naturschutzpläne müssen neu erarbeitet werden

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Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Flaggen und Gras im Vordergrund und Text auf dem Bild.

Gericht kippt Schutzstatus für Aller-Leine-Tal – Naturschutzpläne müssen neu erarbeitet werden

Ein Gerichtsurteil hat den Schutzstatus für das Aller-Leine-Tal, ein bedeutendes Naturgebiet in Norddeutschland, aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte die lokale Schutzverordnung für unwirksam, nachdem mehrere Klagen deren rechtliche Grundlage angefochten hatten. Die Entscheidung zwingt den Landkreis nun, seine Naturschutzpläne grundlegend zu überarbeiten.

Der Landkreis Heidekreis hatte das Aller-Leine-Tal erstmals 2017 unter Schutz gestellt. 2020 verabschiedeten die Behörden eine Verordnung, um das Gebiet gemäß den EU-Habitatrichtlinien zu sichern. Doch das Gericht entdeckte gravierende Mängel – sowohl bei der Abgrenzung der Schutzzonen als auch bei der Anwendung der Naturschutzbestimmungen.

Die Richter stützten ihr Urteil auf zwei Musterverfahren (Aktenzeichen: 4 KN 122/21 und 4 KN 157/21). Sie stellten fest, dass die Verordnung das Naturschutzgebiet nicht präzise genug definierte. Zudem bot sie keinen ausreichenden Schutz für kritische Lebensräume wie Auenwälder, Röhrichtbestände und natürliche Wasserläufe. Auch die Landschaftsschutzmaßnahmen wurden als unzureichend bewertet, um die Tier- und Pflanzenwelt des Tals wirksam zu bewahren.

Deutschland kommt bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach der EU-Habitatrichtlinie von 1992 (Richtlinie 92/43/EWG) nur langsam voran. Die Europäische Kommission leitete bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land ein, weil die Umsetzung verzögert wurde. Das Aller-Leine-Tal gehört zu den 5.267 Gebieten in Europa, die von der Richtlinie erfasst werden sollen.

Nach dem Urteil muss die Kreisverwaltung nun eine neue Verordnung ausarbeiten. Die Behörden kündigten an, Betroffene einzubinden und die Öffentlichkeit am Prozess zu beteiligen. Die Kläger im Verfahren schlagen vor, mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen, die die unterschiedlichen Interessen im Gebiet in Einklang bringen.

Bis eine überarbeitete Verordnung in Kraft tritt, bleibt das Aller-Leine-Tal vorerst ohne formellen Schutz. Der Landkreis wird seinen Ansatz auf Basis der gerichtlichen Hinweise überarbeiten und die Bürgerbeteiligung neu aufsetzen. Die künftigen Naturschutzregeln müssen die im Urteil aufgezeigten rechtlichen Defizite beheben.