IGBCE schlägt verlängerte Arbeitslosengeldleistungen für ältere Arbeitnehmer vor

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Eine Person in einem roten Hemd hält einen Stock in der Nähe der Nase einer Person in einem Anzug, umgeben von Personen in weißen Hemden auf Stufen mit Zäunen auf beiden Seiten, einer Wand und Glasfenstern im Hintergrund.

Gewerkschaftschef fordert verlängerte Arbeitslosengeldleistungen - IGBCE schlägt verlängerte Arbeitslosengeldleistungen für ältere Arbeitnehmer vor

IGBCE-Kongress in Hannover: Vassiliadis fordert längere Arbeitslosenhilfe für ältere Beschäftigte Auf dem IGBCE-Kongress in Hannover, an dem mehr als 400 Delegierte teilnahmen, schlug Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), weitreichende Reformen bei den Arbeitslosenleistungen für ältere Arbeitnehmer vor. Vassiliadis, der kürzlich mit überwältigender Zustimmung von 95 Prozent der Stimmen wiedergewählt wurde, regte an, dass Beschäftigte über 50 Jahre mit mindestens 20 Beitragsjahren Anspruch auf mindestens 36 Monate Arbeitslosengeld erhalten sollten. Aktuell ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds in Deutschland auf maximal 12 Monate begrenzt, wobei ältere Arbeitnehmer schrittweise längere Ansprüche erwerben können. Vassiliadis hält dies jedoch für unzureichend – insbesondere für ältere Beschäftigte, die weiterhin auf bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen angewiesen sind. Sein Vorschlag sieht vor, dass diese Arbeitnehmer ihr Vermögen behalten dürfen, während sie verlängerte Leistungen erhalten, statt "schmerzhafte Reformen" hinnehmen zu müssen, die langjährige Beitragszahler benachteiligen könnten. Die IGBCE, die nach eigenen Angaben über 570.000 Mitglieder vertritt, argumentiert, dass Arbeitnehmer durch ihre Beiträge den Sozialstaat finanziert hätten und daher in Krisenzeiten Anspruch auf Schutz hätten. Vassiliadis betonte, dass ältere Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden dürften, nachdem sie jahrzehntelang in das System eingezahlt hätten. Ziel des IGBCE-Vorschlags ist es, älteren Arbeitslosen eine langfristigere finanzielle Absicherung zu bieten. Sollte die Reform umgesetzt werden, könnte sich die aktuelle Höchstbezugsdauer von 12 Monaten für berechtigte Arbeitnehmer deutlich verlängern – potenziell auf bis zu 36 Monate. Eine solche Änderung würde, sofern sie beschlossen wird, das Engagement der Gewerkschaft unterstreichen, die Interessen ihrer Mitglieder und der gesamten Belegschaft zu wahren.