Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff auf dem Campus

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Ein Schwarz-Weiß-Bild von Menschen, die protestieren und Plakate halten, mit einem Einkaufszentrum im Hintergrund.

Prozess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff auf dem Campus

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin (FU Berlin) hat rechtliche Schritte gegen die Hochschule eingeleitet, nachdem er bei einem antisemitischen Angriff verletzt worden war. Lahav Shapira, der im Februar 2024 angegriffen wurde, wirft der Universität vor, ihn nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu haben. Der Fall ist nun vor Gericht gelandet, wo die Richter eine vertiefte Untersuchung der Vorwürfe gefordert haben.

Der Vorfall ereignete sich auf dem Campus in Berlin-Mitte, wo Shapira von einem anderen Studenten körperlich angegriffen wurde. Das Amtsgericht Tiergarten bestätigte später, dass der Angriff antisemitisch motiviert war, und verurteilte den Täter zu drei Jahren Haft.

In seiner Klage argumentiert Shapira, die FU Berlin habe gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen, indem sie keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um Diskriminierung zu verhindern. Zudem gebe er an, dass das Klima an der Universität seine Studienbedingungen negativ beeinträchtigt habe. Die Universität weist die Vorwürfe jedoch zurück und verweist auf ihre bestehende Antidiskriminierungspolitik sowie eine eigens eingerichtete Stelle für Diversität und Antidiskriminierung.

Der Fall steht im Kontext wachsender Besorgnis über antisemitische Vorfälle an Berliner Hochschulen, die mit den Spannungen rund um den Nahostkonflikt in Verbindung gebracht werden. Während die FU Berlin betont, über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung zu verfügen, hat das Gericht nun eine eingehendere Prüfung von Shapiras Vorwürfen angeordnet.

Das Gerichtsverfahren wird klären, ob die FU Berlin ihrer Pflicht zum Schutz Shapiras vor antisemitischer Diskriminierung nicht nachgekommen ist. Das Urteil könnte prägend dafür sein, wie Universitäten künftig mit ähnlichen Fällen umgehen. Bis dahin bleibt die Angelegenheit aufgrund der geforderten vertieften Untersuchung in der Schwebe.