Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Admin User
2 Min.
Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Regal mit Büchern, vor einer abgeschnittenen Wand.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal hat die Grenzen der Verantwortung lokaler Behörden bei der Unterstützung von Kinderbetreuungseinrichtungen präzisiert. Der Richterspruch erfolgte nach einer Klage einer jungen Mutter, die Entschädigung für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in einer neuen Kita gefordert hatte. Das Gericht wies ihre Klage ab.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Mutter, die eine finanzielle Entschädigung für Verdienstausfälle während der Eingewöhnungszeit ihres Kindes in der Kita begehrte. Sie argumentierte, dass diese Phase – in der Eltern oft anwesend sind, um den Übergang für ihr Kind zu erleichtern – durch Sozialleistungen abgedeckt sein sollte. Das Gericht entschied jedoch, dass die Pflichten der Stadt erfüllt sind, sobald ein Kita-Platz formal angeboten wird, und nicht erst, wenn das Kind vollständig eingewöhnt ist.

In derselben Verhandlung befassten sich die Richter zudem mit einem Verkehrsunfall. Sie wiesen die Schadensersatzforderung einer Motorrad-Beifahrerin ab, die nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auftauchenden Fasan gestürzt war. Das Gericht sah keinen Nachweis für ein spezifisches, fahrzeugbezogenes Risiko und lehnte daher Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld ab.

Laut Urteil bleiben Eltern für mögliche finanzielle Einbußen während der Eingewöhnungsphase selbst verantwortlich. Die Entscheidung unterstreicht, dass das Sozialrecht diese Übergangsphase nicht abdeckt und Familien die Kosten eigenständig tragen müssen.

Das Frankenthaler Urteil setzt damit klare Grenzen für die Pflichten der Kommunen bei der Kinderbetreuung. Eltern müssen künftig mögliche Einkommensausfälle einplanen, wenn ihr Kind in die Kita kommt. Zudem bestätigt der Richterspruch, dass Verkehrsunfälle durch unvorhersehbare Ereignisse – wie Wildtiere – nicht automatisch Anspruch auf Entschädigung begründen.