Mutter von Vier droht wegen unbewohnbarer Wohnungsbedingungen vor der Tür

Beendigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Mutter von Vier droht wegen unbewohnbarer Wohnungsbedingungen vor der Tür
Mieterin in Göttingen erhält fristlose Kündigung nach Klagen über unzumutbare Wohnverhältnisse in Memmingen Eine vierfache Mutter aus Göttingen wurde fristlos gekündigt, nachdem sie wegen unzumutbarer Zustände in ihrem Wohnkomplex rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Die 36-jährige Mieterin lebt mit ihren Kindern in einer Zweizimmerwohnung. Trotz ihrer Beschwerden und Klagen hat die Hausverwaltung nun die Räumungsklage eingereicht. Der Anwalt der Mieterin hält die Kündigung für rechtswidrig und berufen sich auf deutsches Recht, das zwei Kinder bei der Wohnflächenberechnung als eine erwachsene Person wertet. Die Familie wohnt in einem Komplex mit 432 Wohneinheiten, in dem es unter anderem Schimmel, defekte Toiletten, einen kaputten Aufzug und Schädlingsbefall gibt. Die Heizung funktioniert seit März nicht mehr. Die Mieterin hat wiederholt Beschwerde eingereicht und gegen die Wohneigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung sowie die Stadt Göttingen Klage erhoben. Die Stadt begrüßt zwar das rechtliche Vorgehen der Mieterin, verweist Anfragen zu Notunterkünften jedoch an den Vermieter zurück. Die Hausverwaltung argumentiert, die Wohnung sei für fünf Personen zu klein, und wirft der Mieterin zudem ausstehende Nebenkosten vor. Die Frau, die mit ihren vier Kindern unter diesen Bedingungen lebt, steht nun vor der Räumung. Ihr Anwalt besteht darauf, dass die Kündigung rechtswidrig sei. Falls nötig, zieht die Familie sogar einen Umzug in eine Obdachlosenunterkunft in Memmingen in Betracht. Die Stadt Göttingen unterstützt zwar die Klage der Mieterin, doch eine Lösung des Wohnungsproblems bleibt vorerst ungewiss.

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