Niedersachsen führt 2026 digitale Akten in Bußgeldverfahren ein

Admin User
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Ein weißer Polizeiwagen parkt vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Fahrzeugen, umgeben von Gras und Bäumen in einer ländlichen Umgebung.

Niedersachsen führt 2026 digitale Akten in Bußgeldverfahren ein

Landeskabinett legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren bei Verwaltungsbehörden zur öffentlichen Beteiligung vor

Teaser: Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Bußgeldstellen in Niedersachsen ihre Akten digital führen. Die Landesregierung ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür per Rechtsverordnung zu regeln. Mit dem nun vorgelegten Entwurf kommt sie dieser Pflicht nach.

Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025, 11:26 Uhr

Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen

Artikeltext: Niedersachsens Bußgeldbehörden stehen vor einem digitalen Wandel. Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Stellen auf eine elektronische Aktenführung umstellen. Das Landeskabinett hat nun einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der diesen Übergang regelt – und gleichzeitig eine Übergangsphase für papierbasierte Systeme vorsieht.

Grünes Licht gab die Niedersächsische Landesregierung für den Entwurf der Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren (Nds. eAktBußVO). Die neue Regelung legt die technischen und organisatorischen Standards für die Umstellung auf digitale Akten fest. Ihr Hauptziel ist es, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die während des Umstellungsprozesses entstehen könnten.

Der beschlossene Entwurf gibt einen klaren Zeitplan und einen verbindlichen Rahmen für die digitale Transformation in Niedersachsen vor. Die Behörden haben bis Ende 2026 Zeit, die Umstellung abzuschließen, wobei sie sich an festgelegte Standards halten müssen. Die Übergangsphase soll sicherstellen, dass es zu keinen Unterbrechungen kommt und gleichzeitig die Einhaltung des neuen Systems gewährleistet wird.