Niedersachsen verlängert Amtszeit für Bürgermeister auf acht Jahre – was das bedeutet

Admin User
2 Min.
Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und Himmel.

Niedersachsen verlängert Amtszeit für Bürgermeister auf acht Jahre – was das bedeutet

In Niedersachsen haben sich die Regeln für die Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geändert – sie erhalten damit mehr Stabilität im Amt. Ab der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 am 23. Februar werden neu gewählte Amtsinhaber, darunter auch der künftige Bürgermeister in Soltau, eine achtjährige statt der bisherigen fünfjährigen Amtszeit antreten. Die Reform soll ihre Position stärken, hat aber auch eine Debatte über die demokratische Verantwortung entfacht.

Wer in Niedersachsen für das Bürgermeisteramt kandidieren möchte, muss einige grundlegende rechtliche Voraussetzungen erfüllen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche oder EU-Staatsbürger sein, am Wahltag zwischen 21 und 68 Jahre alt sein und dürfen nicht durch ein Gericht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Zudem müssen sie sich zur freien demokratischen Grundordnung des Staates bekennen. Formal sind keine besonderen Qualifikationen vorgeschrieben – oft entscheiden daher persönliche Eigenschaften wie Ausstrahlung, Netzwerkfähigkeit und öffentliche Sympathie über den Wahlausgang.

Die verlängerte Amtszeit von acht Jahren markiert einen tiefgreifenden Wandel in der kommunalen Führung Niedersachsens. Sie gibt den Gewählten mehr Zeit, ihre politischen Vorhaben umzusetzen, schränkt aber auch die Möglichkeit der Wähler ein, ihre Arbeit regelmäßig zu bewerten. Die erste Bewährungsprobe für das neue System steht mit der anstehenden Bundestagswahl 2025 Anfang Februar bevor.