Niedersachsen verteilt 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturprojekte

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Eine animierte Abbildung eines Gebäudes und Bäume in der Mitte, mit einer Straße unten und einem Wasserzeichen oben.

Niedersachsen verteilt 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturprojekte

Landeregierung regelt Zuständigkeiten für die Umsetzung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur

Kurzfassung: Das Finanzministerium schafft die landesweit notwendigen Regelungen zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). In Abstimmung mit anderen Ressorts sorgt es dafür, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt werden und erfüllt die Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dazu gehört die jährliche Vorlage einer Übersicht über die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel für abgeschlossene Investitionsvorhaben. Zudem erhält der Bund einen jährlichen Bericht zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen Investitionsprojekten. Nach dem Prinzip der Ressortverantwortung obliegt die konkrete Umsetzung einzelner Investitionsvorhaben den jeweiligen Fachressorts.

Veröffentlichungsdatum: 9. Dezember 2025, 13:39 Uhr

Stichworte: Finanzen, Wirtschaft, Immobilien, Wohnungsbau

Artikel: Niedersachsen hat seinen Plan für die Verteilung und Verwaltung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „1 Bundesliga Infrastruktur und Klimaneutralität“ vorgelegt. Das Land wird rund 4,7 Milliarden Euro an seine Kommunen weiterleiten und dabei für Transparenz sowie die Einhaltung der Bundesvorgaben sorgen. Das Finanzministerium übernimmt die Federführung und setzt klare Fristen für Berichterstattung und Umsetzung bis Ende 2025.

Das Finanzministerium koordiniert die Verwendung des niedersächsischen Anteils am Bundesfonds. Es erarbeitet einheitliche Regelungen zur Anwendung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG), stellt sicher, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden, und erfüllt alle Berichtspflichten gegenüber dem Bund.

Die Mittelvergabe erfolgt nach landesweit geltenden Kriterien, wobei die Kommunen einen festen Anteil erhalten. Jährliche Berichte dokumentieren Fortschritte und Ausgaben, um Rechenschaft abzulegen. Durch die Aufsicht des Finanzministeriums soll gewährleistet werden, dass alle Investitionen bis zum Stichtag 2025 den Zielen von Bund und Land entsprechen.